Kirchenvisitation 1775 17 Sept.
Jürgen Hurrelmann, ein Köter in Kreuzmoor der auf Gerhard Schwartings Mohr wohnt , demnach eigentlich dessen Weg gebrauchen müßte, hat es schon seit geraumen Jahren bequemer gefunden, sich des Wegs vom Pastorey-Mohr zu bedienen: dagegen er dann doch auch diesen Weg mit machen und in Stande erhalten sollte.
Wir sind nun zwar keineswegs des Sinnes , ihn diese Bequemlichkeit auf des künftige zu verwerfen. Weil aber doch dadurch mit der Zeit dem Pfarrland eine (Wegelast?) aufgeleget werden könnte die wir uns zu verhindern verpflichtet achten: so wünschten wir, daß die ........ Herrn Visitatores die ....... hätten , besagten Jürgen Hurrelmann citirn und es protocoliern, ... zu lasten, daß er diesen Gebrauch des Pastorey-Weges nicht als eine Gerechtsam ansehe, und also solches wie nun dies, nur mit des p.t. (prämisses titulis) Pastoris Vergünstigung fortsezen wolle.
H.B.Greven..
Behrend Bohlenhagen
Actum Rastede auf dem Amte 1832 Januar 23 vormittags.
In Sachen etc erschienen vorgeladen sämtliche Theile in Person für Sitanten dessen Sohn Berend Bollenhagen. Letzterer erklärte, daß Sitaten Jüregn Hurrelmanns Köterstelle lige in Peters Bau zum Kreuzmoor, welche an die Pastorenbau stoße. Hurrelmann habe nun zwar die Überwegung über die Peters Bau jedoch nicht über die Pastoren Bau derer er sich auch bediene. Sitat bitte nun darum, daß er befehligt werde, diese Überwegung ferner nicht mehr auszuüben. Mit einer kleinen Strecke seiner Stelle grenze Hurrelmann auch an die Pastorenbau.
Sitaten erwiederten: wie sie die angegebenen Localitäten freylich zugstehen wollten, allein auf die Überwegung bestehen müßten, das solches von dem Süranden Jürgen Hurrelmann immer eperiert sey und sie nötigenfalls beweisen könnten, daß dieses seit 80 Jahre geschehen.............
Sitantischer Sohn: er wolle zwar eingestehen, die fragliche Überwegung von Sitanten seit längerer Zeit, und bis jetzt eperiert worden. Allein dies sey nur eine Vergünstigung von dem jedesmaligen Prediger was aus einem bey der Kirchenvisitation zu Jahde aufgenommenen Protokoll vom 18 Sept. 1775 hervorgehe indem damals Jürgen Hurrelmann der Großvater des Sitanten eingestanden, daß er die Überwegung nur als Vergünstigung gebrauche und ihm solche damals verboten worden. Von einer Verjährung kann daher keine Rede seyn.
Sitanten: sie können und wollen beweisen, daß Sitat Hurrelmann die Überwegung durch Verjährung erworben. Sie wollten sich erst wegen der Sache erkundigen und verpflichteten sich binnen 6 Wochen anzuzeigen, ob sie die Sache fortsetzen oder ihra Ansprüche aufgeben wollten.
Beide Theile baten um Abschrift des Protokolls
Vorgelesen und genehmigt Aitum at supra König
Zur Nachschrift:
Jürgen Hurrelmann hat im Jahre 1856 und in 1857 den Damm herausgenommen und benötigt den Weg nicht mehr.
Jade Sept. 14 1859