Namen in der heutigen Form mit Vornamen und Nachnamen existieren in der Oldenburger Gegend erst seit ca.
500 Jahren. Ungefähr seit dieser Zeit wird auch erst ein Register (Kirchenbuch) über Geburten, Taufen, Hochzeiten und Beerdigungen in unserer Gegend geführt.
Unser Glück ist, dass der Name „Hurrelmann“ nur relativ selten vorkommt. Das macht die Erforschung einfach. Es gibt zwar
einige ähnlich klingende Namen, wie zum Beispiel Hurlemann. Ein Zusammenhang scheint nach Fritz Hurlemann aus Hannover nicht mit unserer Familie zu bestehen. Er sagte mir in einem
Telefonat im Mai 1987 dass es sich beim Wortstamm um so genannte Hurlemännchen (Heinzelmännchen) aus dem Fränkischen handeln. Ich habe das bisher aber nicht weiter nachgeprüft. Obwohl
es sich vielleicht lohnt, denn selbst wenn man dem Gegenüber unseren Namen bustabiert, sprechen mich die mesuten immer noch mit Hurlemann an.
Auch die im Schweizer Sprachgebiet verbreiteten Hurlimanns scheinen nach heutigem Forschungsstand nichts mit unserer Familie zu tun zu haben.
Es gibt allerdings in der Datenbank der Mormonen eine Elli Hurrelmann (*3.3.1571) in Zürich, die sich tatsächlich genau so schreibt, wie wir. Hier muss man
wirklich nochmal weiter nachforschen. Vielleicht lässt sich in Zukunft doch eine nahe Verwandtschaft per DNA ermitteln?
Ein Serienbrief, den ich 1988 an fast vierzig US-Amerikaner namens ,,Hurlman'' oder ähnlich klingende versandt habe, hatte nur mäßige Resonanz.
Die Adressen hatte ich mir in einer „Nachtschicht" in der Auslandsauskunft der Deutschen Bundespost in Frankfurt besorgt, wo alle amerikanischen Telefonbucher (eine ganze
Schrankwand voller Bucher) vorrätig waren. Internet
gab's noch nicht. Hier fand ich übrigens auch - mehr zufällig - das Telefonbuch der damaligen DDR (2 dünne Bande), und den Eintrag von
Klaus Hurrelmann aus „Ostberlin“ darin, aber das sei hier nur am Rande erwähnt, später ausführlicher.
Der Name Hurrel wurde 1428 im "Oldenburger Salbuch" erstmalig erwähnt. Dort steht unter dem Eintrag Nr. 851 (Handschrift B): „ item twe hus tom Hurle" (..ferner zwei Hofstellen bei Hurle).
Im Gegensatz zu den Altdörfern Vielstedt, Kirchkimmen, Lintel und Nordenholz…
Walter Janssen-Holldiek schreibt in seinem Buch „ Hurrel, ein Dorf am Geestrand“ über die Namensbestimmung folgendes:
„Das mittelniederdeutsche Wörterbuch, das den Sprachschatz des Mittelalters für unser Gebiet beinhaltet hält bei der Erklärung des Bestimmungsworts ,,hure" oder ,,hurre" zwei in
Grund entgegen gesetzte Bedeutungen bereit. Einerseits steht hure" für sanft, lieblich und zart andererseits für heuern, mieten, Heuer,
Miete oder Pachtgeld. Im ersten Fall hat das Wort eine Abwertung erfahren und später einen verdächtigen Sinn bekommen. Ob Hurrel nun aber einen lieblichen Wald
bezeichnet, dürfte fraglich sein. Die ersten Siedler dachten und empfanden anders über den Wald als wir, denn sie mussten ihn von den mühsam gerodeten Ackern immer wieder
verdrängen. Obgleich unsere Vorfahren von der lebenserhaltenden Bedeutung des Waldes für sie wussten, lag ihnen unsere Waldromantik doch sehr fern, als dass sie ihn
als angenehm oder gar lieblich bezeichnet hätten.
Sehr wahrscheinlich müssen wir der zweiten Deutung nachgehen, wie wir sie in der Heuer, dem Hur- oder dem Heuermann kennen. Darin steckt irgendwie eine unterwürfige Haltung, die der
Mietling annehmen musste, wenn er sich dem Grundherrn näherte, um seine Bitte vorzutragen. Auf solche Gebärden legte die alte Rechtssitte des Mittelalters großes Gewicht.
Wie sind nun Wald und sein wahrscheinlicher Erwerb in Form eines Pachtvertrages in einen logischen Zusammenhang zu bringen? Alle Wälder gehörten im Mittelalter dem König. In diesem
Fall war es als Landesherr zunächst der Erzbischof von Bremen, dem als Grundherr der Sachsenkönig Heinrich der Löwe folgte. Etwa um 1150 belehnte er den Oldenburger Grafen
Christian I. als treuen Gefolgsmann mit den Wäldern in seinem Gebiet. Von diesem haben wahrscheinlich die beiden Hurreler Hofbesitzer oder nur der Eigentümer des ältesten Hofs
(Zum Feld 2) - also unsere direkten Vorfahren - den dortigen Wald erheuert
Hurrel ist also dem Namen nach ein ,,erheuerter Wald" und zwar vom Grundherrn, dem Oldenburger Grafen." In alten Steuerregistern findet man häufig die Bezeichnung ..up
den Hurl(o), ..ton Hurl(o). Daraus entwickelte sich im Laufe der Zeit, mit der Einführung der Nachnamen über Hurlman und Hurlemann unser heutiger Familienname der nichts
anderes bedeutet als, "Der Mann aus dem Pachtwald".
Hurrle oder Hurlo ist eine alte Wortschöpfung zusammengesetzt aus heuern, huren" also pachten und »loh, lo, Ie, el" das im norddeutschen soviel wie Wald bedeutet.
Heinrich IV., 1063 Oktober 26, Regensburg: Heinrich bestätigt der erzbischöflichen Kirche
zu...
Herrscher: Heinrich
IV.
Datum: 1063 Oktober
26,
Ort: Regensburg
Originalangabe: (VII
kal. novembris, Ratisbone).
Nummer: 312
König Heinrich IV. bestätigt auf Bitten des Erzbischofs Adalbert von Bremen die
Schenkung eines Forstgebiets (Waldgebietes) an die Kirche von Bremen-Hamburg, das bereits sein Großvater Kaiser Konrad II. der Kirche übertragen hatte. Dieses Gebiet befindet sich im sogenannten
Eiterbruch und in den umliegenden Wäldern.
Heinrich erweitert diesen kirchlichen Forst um das Jagdrecht in einem größeren Gebiet, das von den Flüssen Aue, Weser, Ollen und Hunte umschlossen ist – mit der Ausnahme eines Guts namens
Dimhausen. Dieses neu hinzugefügte Gebiet übergibt er der Kirche als Eigentum und stellt es zusätzlich unter königlichen Schutz (Bann). Das bedeutete im Mittelalter: Der König garantiert Schutz
und Unantastbarkeit und droht Strafen für Eingriffe von außen an.
Zusätzlich schenkt Heinrich der Kirche einen weiteren königlichen Forst, der sich im Ammergau befindet (einem damals zum sächsischen Raum zählenden Gebiet), und zwar innerhalb der Grafschaft des
Markgrafen Udo.
Ein weiterer wichtiger Punkt der Urkunde betrifft die Hörigen (unfreie Bauern und Dienstleute) der Kirche von Hamburg. Heinrich erlaubt diesen, dass sie Güter (Grundbesitz und Menschen, also
unfreie Knechte), die sie außerhalb des offiziellen Kirchenguts erworben haben, frei innerhalb der Kirche weitergeben können – sie dürfen sie vererben, tauschen, verkaufen oder übertragen. Das
war im Mittelalter keine Selbstverständlichkeit und stellt ein Privileg dar, das die wirtschaftliche Unabhängigkeit der kirchlichen Dienstleute stärkt.
Schließlich bestätigt der König der Kirche alle ihre bisherigen Freiheiten, Rechte, Besitztümer und Einkünfte, die ihr seit der Zeit Kaiser Karls des Großen von römischen Kaisern und fränkischen
Königen verliehen worden waren – und erklärt ausdrücklich, dass niemand diese Rechte einschränken darf.
Der Text der Urkunde wurde mit Hilfe eines offiziellen Formulars erstellt, das von den Notaren Gebehard und Winither ausgearbeitet wurde, und niedergeschrieben von FB und Adalger.
Er schließt mit einer politischen und rechtlichen Formel, die den Anspruch auf Schutz und Beständigkeit der Besitzverhältnisse betont:
„Denn es entspricht der Würde der Herrschaft, jedem das Seine zu bewahren.“
Historische Einordnung
Diese Urkunde zeigt beispielhaft, wie Könige im Hochmittelalter (hier Heinrich IV.) die Kirche als Machtfaktor unterstützten, ihr aber auch klare Rechte garantierten – oft im Tausch gegen
Loyalität. Besonders unter Erzbischof Adalbert war das Erzbistum Bremen eine der wichtigsten kirchlich-politischen Institutionen im Norden des Reiches.
Solche Dokumente regelten Besitzverhältnisse, Privilegien und Schutzversprechen, und waren in einem Zeitalter ohne zentralen Verwaltungsapparat von enormer Bedeutung.